Lebensmittelkennzeichnung als Wirt beachten

Viele Gastronomen, Hotels und Caterer haben seit Beginn der Corona Pandemie den Verkauf von Speisen außer Haus gestartet oder ausgebaut.

Dabei unterliegen die Speisen unter bestimmten Umständen der Verpflichtung zur Lebensmittelkennzeichnung.

Für viele Betriebe war und ist der Außer Haus Verkauf die einzige Einnahmequelle geblieben. Dabei bietet dieses Geschäftsfeld auch für die Zukunft Umsatzmöglichkeiten. Der Vorteil ist, dass der Außer Haus Gast praktisch zu jeder Zeit die Speisen genießen kann – unabhängig von den Öffnungszeit des Lokals.

Welche Vorgaben im Detail beachtet werden müssen, hängt von diversen Faktoren ab:

  • Erfolgt die Abgabe der Lebensmittel in loser oder sogenannt vorverpackter Form?
  • Ist der Kunde ein Konsument (Endverbraucher) oder ein Wiederverkäufer bzw. gewerblicher Abnehmer (z.B. eine Firma, die die Speisen dann in der eigenen Kantine an seine Mitarbeiter verkauft)?

Es haben sich unterschiedliche Vertriebsmöglichkeiten für die Speisen im Außer Haus Markt etabliert:

  • Das Restaurant verkauft auf Grund seines guten Rufes und vielen Stammgästen direkt. Die Gäste rufen entweder an oder bestellen elektronisch. Die Präsentation der Speisen kann über die Homepage oder in sozialen Medien erfolgen.
  • Es haben sich diverse Apps und Plattformen etabliert, die die Präsentation der Speisen übernehmen. Gegen eine Provision erfolgt die Vermittlung. Eine Registrierung bei einem solchen Dienstleister ist erforderlich.
  • Diverse Lieferdienste übernehmen neben der Präsentation und dem Verkauf auch den Transport der Gerichte zum Gast.

Lebensmittelkennzeichnung bei vorverpackten Lebensmitteln

Verkaufen Sie Lebensmittel oder Speisen in verpackter Form, d.h. „auf solche Weise, dass der Inhalt nicht verändert werden kann, ohne dass die Verpackung geöffnet werden muss oder eine Veränderung erfährt“ handeln Sie mit vorverpackten Lebensmitteln.

Wenn Sie solche vorverpackten Lebensmittel, z.B. eine Suppe im Glas (kalt, fest verschlossen) anbieten, müssen Sie die Lebensmittelkennzeichnung auf einem Etikett durchführen.

Pflichtangaben der Lebensmittelkennzeichnung

Folgende Angaben müssen grundsätzlich auf allen vorverpackten Lebensmitteln angegeben werden:

  • Bezeichnung des Lebensmittels
  • Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
  • Nettofüllmenge
  • Name bzw. Firmenbezeichnung des Herstellers
  • Zutatenverzeichnis (Liste der Inhaltsstoffe)
  • Allergenangaben
  • Nährwertkennzeichnung
  • Alkoholgehalt bei mehr als 1,2 Volumenprozent
  • Los- / Chargennummer, falls das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht mit Tag und Monat angegeben wird

Sind besondere Bedingungen (z.B. Lagerbedingungen gekühlt oder nach Öffnung sofort zu verzehren etc.) zu beachten, sind diese zu kennzeichnen.

Unter Umständen kann auf die Nährwertauszeichnung verzichtet werden.

Die Mindestschriftgröße ist definiert. Freiwillige Angaben können ergänzt werden.

Detaillierte Informationen finden Sie auch in diesem Fachbuch:

Achtung Online-Shop

Bei Verkauf von vorverpackten Lebensmitteln über einen Online-Shop müssen die Pflichtangaben mit Ausnahme des Mindesthaltbarkeitsdatums bzw. Verbrauchsdatums vor Abschluss des Kaufvertrages für den Konsumenten verfügbar sein.

Deklarationsprüfung für Gastronomen

Die Experten der Beratergruppe Salzburg überprüfen für Gastronomen im Rahmen eines Corona-Hilfspaketes die Etiketten von Lebensmitteln auf inhaltliche Plausibilität und stehen als kompetente Ansprechpartner beratend zur Seite.

Nehmen Sie hier direkt Kontakt auf.

Covid 19 und die Folgen für Unternehmen

Seit Herbst hat uns nun die 2. Corona Welle mit voller Wucht erfasst und der gesetzlich angeordnete Lockdown viele Unternehmen in eine unmittelbare existenzielle Bedrohung, angesichts einer zunehmenden Liquiditätskrise, geführt.

Unternehmenskäufe und -verkäufe in der Krise unter dem Hintergrund Covid 19

Der Markt für Unternehmenskäufe und –verkäufe ist seit März erheblich erschüttert worden. Viele sich bereits in Vorbereitung und kurz vor der Umsetzung befindliche Transaktionen wurden auf unbestimmte Zeit verschoben. Im Vordergrund stehen dabei ein hohes Maß an Planungsunsicherheit und eine erschwerte Kaufpreisfindung im Rahmen der unterschiedlichen Bewertungsverfahren, da aus Käufersicht zunehmend das Wirtschaftsjahr 2020 im Wertfindungsprozess Einzug gefunden hat, was erhebliche Abschläge nach sich zieht. Die Kaufpreisfinanzierung stellt aktuell ein weiteres Problemfeld dar. Der geplanten Aufbringung des Kaufpreises am Kapitalmarkt steht ein deutlich erkennbares restriktiveres Verhalten von externen Kapitalgebern wie in der Vergangenheit gegenüber. Alternative Finanzierungsmodelle u.a. Sale and Lease-Back Modelle erfreuen sich im Zuge der aktuellen Transaktionen zunehmender Aufmerksamkeit. Die Kaufpreisfinanzierung auf Eigenkapitalbasis wird weiter an Bedeutung gewinnen.

Für viele Familienbetriebe, bei welchen Übernahmen anstehen oder geplant sind, hat sich die Ausgangssituation dramatisch verändert. Verbunden mit liquiditätsstärkenden Maßnahmen im Rahmen der Aufnahme von geförderten Krediten hat sich die Fremdkapitalstruktur und die damit resultierende zukünftige finanzielle Belastung aus den Rückzahlungen, welche in der Regel in 1 bis 2 Jahren schlagend wird, kurzfristig erheblich verschlechtert. Geplante Modernisierungsmaßnahmen, welche oftmals Teil der Übernahmekonzepte sind, werden verbunden mit der gegebenen Sicherheiten Situation verstärkt zurückgestellt. Auf der anderen Seite bietet die Krisensituation jedoch auch die Chance einer gemeinsamen familiären Lösung sowie eines Hineinwachsens des/der ÜbernehmerIn in den Betrieb und damit eine gute Weichenstellung für eine reibungslose Übernahme zum passenden Zeitpunkt.         

Ein Trend, welcher derzeit erkennbar ist, sind die „Distressed“ M&A Transaktionen. Darunter verstehet man den Kauf bzw. Verkauf von Unternehmen, welche sich bereits in Insolvenz oder aber einer finanziellen Schieflage befinden. Das laufende Ausnahmejahr 2020 hat viele Betriebe, welche bis zum Krisenbeginn eine gesunde Struktur bzw. ein funktionierendes Geschäftsmodell hatten, unverschuldet in eine Schieflage gebracht. Die unterschiedlichen Hilfsprogramme reichen oftmals nicht aus, um den Fortbestand, verstärkt durch eine erhebliche Prognoseunsicherheit, zu sichern. Dieser Umstand bietet einen konkreten Ansatzpunkt für die Überlegung hinsichtlich einer möglichen Distressed M&A – Transaktion, als Chance im Rahmen einer strategischen Übernahme.

Wie geht es weiter? Das Leben mit Corona

Viele Branchen haben seit dem Lockdown Mitte März und der schrittweisen Öffnung ab April nun sehr schwer zu kämpfen und kommen nicht so recht auf die Füße. Es wird derzeit ein Einbruch des österreichischen BIP im Jahr 2020 von rd. 7,1% prognostiziert. Für Unternehmer hat die Situation dazu geführt, über Nacht vielfach einen harten und kontrollierten Sanierungskurs einzuschlagen zu müssen, um zu überleben. In der Praxis sind die Maßnahmen, ausgehend von den gegebenen Herausforderungen, u.a.

  • Laufende Liquiditätskontrolle und -steuerung
  • Kurzfristige Planung und Steuerung der Kapazitäten
  • Einführung und Pflege eines laufenden Controllings
  • Regelmäßiger Kontakt und Informationsaustausch mit Finanzierungspartnern
  • Anpassungsdruck (Strategie, Geschäftsmodell)

Verbunden mit der Notwendigkeit sich um Tagesgeschäft kümmern zu müssen, bleibt jedoch zur Umsetzung der weiterführenden Maßnahmen oft kaum Zeit oder es passiert diese sehr unstrukturiert, was die Gefahr von weiteren wirtschaftlichen Schäden in den Betrieben zusätzlich erhöht hat.

Gefragt sind nun branchenerfahrene Sanierungsexperten, welche die Geschäftsführung tatkräftig mit ihrem Knowhow sowie bewährten Instrumentarien unterstützen, um gemeinsam den Weg durch die Krise zu meistern.

Die Beratergruppe Salzburg ist ein Team von hochqualifizierten Fachleuten mit langjähriger Sanierungserfahrung in den unterschiedlichen Branchen.

Die Mitglieder stehen Ihnen bei Bedarf gerne

  • einzeln oder im Team
  • rasch und unkompliziert
  • vor Ort oder natürlich auch Online

zur Verfügung.

Nutzen Sie unser Angebot eines kostenlosen Erstgesprächs, um ein besseres Bild zu bekommen. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir eine für Sie passende und vor allem machbare Lösung.

Covid Krise als Chance nutzen

Viele Branchen haben seit dem Lockdown Mitte März und der schrittweisen Öffnung ab April nun sehr schwer zu kämpfen und kommen nicht so recht auf die Füße. Es wird derzeit ein Einbruch des österreichischen BIP im Jahr 2020 von rd. 7,1% prognostiziert. Für Unternehmer hat die Situation dazu geführt, über Nacht vielfach einen harten und kontrollierten Sanierungskurs einzuschlagen zu müssen, um zu überleben. In der Praxis sind die Maßnahmen, ausgehend von den gegebenen Herausforderungen, u.a.

  • Laufende Liquiditätskontrolle und -steuerung
  • Kurzfristige Planung und Steuerung der Kapazitäten
  • Einführung und Pflege eines laufenden Controllings
  • Regelmäßiger Kontakt und Informationsaustausch mit Finanzierungspartnern
  • Anpassungsdruck (Strategie, Geschäftsmodell)

Verbunden mit der Notwendigkeit sich um Tagesgeschäft kümmern zu müssen, bleibt jedoch zur Umsetzung der weiterführenden Maßnahmen oft kaum Zeit oder es passiert diese sehr unstrukturiert, was die Gefahr von weiteren wirtschaftlichen Schäden in den Betrieben zusätzlich erhöht hat.

Viele Betriebe sind im 2. Quartal in eine Ertragskrise verbunden mit massiven Umsatzeinbrüchen gerutscht, welche ohne rechtzeitiges Gegensteuern zunehmend zu Liquiditätsengpässen führen kann, an deren Ende eine qualifizierte Zahlungslücke, mit resultierenden insolvenzrechtlichen Konsequenzen stehen kann. Damit verbunden sind oft haftungsrechtliche Fragen und Auswirkungen, welchen sich die Verantwortlichen oft nicht bewusst sind.

Coranakrise in den Unternehmen, wie geht es nun weiter?

Der Beginn des 2. Halbjahres ist bei den meisten Betrieben geprägt durch ein hohes Maß an Unsicherheit betreffend die weitere epidemische Entwicklung sowie der allgemeinen wirtschaftlichen Situation, beginnend vom Nachfrageverhalten bis hin zur Arbeitsmarktsituation.  Vielfach stehen die Betriebe vor der Problematik die nun beginnenden Zahlungen der gewährten Stundungen beim Finanzamt sowie bei den Gebietskrankenkassen mit den vorhandenen freien Mittel nicht finanzieren zu können, was im Herbst und Winter zu einer Verschärfung der wirtschaftlichen Situation in den Betrieben führen wird.

Zu empfehlen sind, den saisonalen Gegebenheiten angepasste Planungsrechnungen, bis Ende 2021 in verschiedenen Szenarien, um den zeitlichen Handlungsspielraum zu verbessern.

Gefragt sind nun branchenerfahrene Sanierungsexperten, welche die Geschäftsführung tatkräftig mit ihrem Knowhow sowie bewährten Instrumentarien unterstützen, um gemeinsam den Weg durch die Krise zu meistern.

Wir, das Team der Beratergruppe Salzburg, mit unserer langjährigen Beratungserfahrung und dem hohen individuellen Branchen Knowhow unterstützen Sie gerne auf Ihrem Weg zurück in die Normalität und helfen Ihnen den Betrieb nachhaltig und erfolgreich zu sichern.

Die Mitglieder stehen Ihnen bei Bedarf gerne

  •  einzeln oder im Team.
  •  rasch und unkompliziert
  •  vor Ort oder natürlich auch Online

zur Verfügung.

Nutzen Sie unser Angebot eines kostenlosen Erstgesprächs, um ein besseres Bild zu bekommen. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir eine für Sie passende und vor allem machbare Lösung.

In diesem Sinn wünsche ich Ihnen Gesundheit, Mut und Optimismus, damit wir gemeinsam diese Hürde meistern werden.

Mag. Gerhard Pettin

Vorstand der Beratergruppe Salzburg

Praxisbericht – Überprüfung Firmenwert

Ein aktuelles Projekt im Thema Übergabe

Primäre Zielsetzung ist die Überprüfung der persönlichen Wertvorstellungen des Verkäufers (mittelständischer Gewerbebetrieb), welcher in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisiert ist. Der Betrieb ist seit 35 Jahren am Markt tätig und plant im Rahmen einer geordneten Nachfolgeregelung die Anteile, mangels gegebener Familiennachfolge, schrittweise an zwei Schlüsselmitarbeiter in den nächsten 5 Jahren zu übergeben. Mit diesen gab es von Seiten der Geschäftsführung im Vorfeld erste oberflächliche Gespräche, welche ein vorhandenes beidseitiges Interesse signalisierten. Es wurde vereinbart, weiterführende Schritte mit der Zielsetzung der Erarbeitung einer fairen Preisbasis zu setzten, wobei neben einer quantitativen Wertermittlung auch vorhanden qualitative Wertfaktoren in die Betrachtungen miteinfließen sollen. Die gewonnenen Ergebnisse dienen als Entscheidungsgrundlage für weiterführende Schritte sowie Maßnahmen im Rahmen der Übergabeplanung bzw. des Umsetzungsprozesses.

Projektbeginn

April 2019

Aufgabenstellung

  • Quantitative Wertermittlung anhand anerkannter Methoden
  • Darstellung der vorhandenen Assets bzw. qualitativen Wertfaktoren, unter dem Aspekt „Nachhaltigkeit“
  • Überprüfung der Übergabevoraussetzungen – langfristige strategische Planung der Übergabe an zwei Schlüsselmitarbeiter als Nachfolger – sukzessive Anteilsübernahme
  • Ausarbeitung eines Übergabeablaufplanes und Definition von Meilensteinen
Firmenwert ermitteln

Zwischenergebnis

Die quantitative Wertermittlung bzw. Darstellung einer möglichen Preisbandbreite war angesichts gut gepflegter Daten und Unterlagen in Zusammenarbeit mit der äußerst kooperativen Steuerberatungskanzlei des Auftraggebers auf Grundlage des festgelegten Betrachtungszeitraumes von 5 Jahren (Mittels 2 unterschiedlichen Bewertungsmethoden) wenig problematisch und konnte in einem ersten Schritt zügig erstellt werden. Die parallel begonnene Herausarbeitung der qualitativen Assets bzw. Wertfaktoren, welche im Rahmen einer Gutachtenerstellung eine wesentliche Komponente darstellen und üblicherweise innerhalb einer betriebswirtschaftlichen Due Diligence Überprüfung (=Machbarkeitsüberprüfung) von Interessentenseite eingefordert werden, hat jedoch deutlich gemacht, dass sich der Betrieb mit diesem Thema bis dato nicht konkret beschäftigt hatte und diesbezüglich keine aussagekräftigen Daten und Informationen vorhanden waren. Aktuell würde eine externe Überprüfung (u.a. Berater/Finanzierungspartner der Kaufinteressenten) kein klares Bild ergeben, was sich in Folge negativ auf die Kaufpreisverhandlungen auswirken könnte.

  • Die ursprüngliche Aufgabenstellung wurde nun mit der Zielsetzung einer Beseitigung der sich darstellenden fehlenden Informationen sowie Aufzeichnungen und der Schaffung von aussagekräftigen Unterlagen kurzfristig ausgeweitet, um aus externer Sicht den Kriterien einer qualitativen Überprüfung gerecht zu werden und schlussendlich das Vertrauen sowie die Seriosität in Bezug auf die Kaufpreisvorstellungen zu untermauern. Nach Vorliegen der festgelegten Ergebnisse wird der ursprüngliche Grundauftrag fortgesetzt. 

Wie Hoteliers wieder mehr Umsatz machen werden

Zugegeben, es ist nicht einfacher geworden, ein Geschäft zu machen. Aber war es das jemals?

Wie Hoteliers wieder mehr Umsatz machen können, zeigt sich für uns in den Grundlagen der Ausrichtung. Viele Betriebe sind gewachsen und haben auf Grund der verschiedenen Nachfragen immer wieder ihr Angebot angepasst. Doch was haben Sie jetzt? Meist einen „Bauchladen„, der eigentlich alles anbietet.

„Wir haben für jeden etwas“ – ist dabei ein bewährter Ausspruch. „Doch die Gäste möchten nicht mehr alles in einem Betrieb finden. Sie suchen das Außergewöhnliche – das Andere – etwas, das nicht alle haben. Vielleicht ist das auch nur eine Mode-Erscheinung – doch will man Umsatz machen, muss man anders sein, als die anderen – und das erfordert Mut“ weiß Hotelbetriebswirt Martin Holzapfel.

Als Basis einer Zusammenarbeit hat sich für Hotelbetriebe der Positionierungsworkshop herauskristallisiert. Im Vorfeld wird aus Gast-Sicht der Betrieb analysiert – auch die Homepage und die sozialen Medien werden mit einbezogen – nicht nur die verschiedensten Buchungskanäle oder Reiseveranstalter. Das ist die Vorleistung, die von uns erbracht wird. Im Betrieb wird mit den Entscheidern – und das sind sehr oft die aktuelle und die jüngere Generation – eine Strategie erarbeitet. Wofür steht der Betrieb? Was macht den Betrieb aus? Schon bei diesen Fragen gibt es immer unterschiedliche Antworten und so wird Stück um Stück eine Einigung herausgearbeitet.

Wenn mit der Lösung alle zufrieden sind und diese auch wettbewerbsfähig erscheint, können weitere Meilensteine definiert werden und ein Konzept erstellt werden, nach dem man die neue Ausrichtung hin arbeitet. Das ist sehr oft viel Kleinarbeit und stößt nicht immer auf Gegenliebe – aber diese Dinge sind nötig, um zum Erfolg zu gelangen.

So sollte ein Betrieb – und das ist eigentlich egal in welcher Branche – eine einheitliche Sprache haben. Wie heißt der Betrieb? Gibt es einen Slogan? Steht der immer vor oder nach dem Namen des Betriebes? Gehört das Wort „Hotel“ zum Namen dazu? Es sind, wie gesagt, viele Kleine Dinge, die dann ein großes Ganzes ergeben, die dem Gast ein stimmiges Bild vermitteln.

Möchten auch Sie Ihren Betrieb neu ausrichten, dann vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch mit uns. Am Einfachsten schicken Sie eine Email und wir rufen zurück.