Ziele und Grundsätze der neuen DSGVO

DSGVO
Die DSGVO ab 25.05.2018 erfordert eine hohe Sensibilisierung für das Thema Datenschutz.

Am 15.12.2015 wurde im Rahmen einer Trilogverhandlung (Vertreter der EU-Kommission, des EU-Parlaments und Mitgliedsstaaten der europäischen Union) eine Vereinheitlichung des Datenschutzes innerhalb der Mitgliedsstaaten der europäischen Union vereinbart. Die neue Datenschutz Grundverordnung DSGVO tritt am 2.505.2018 in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben zu diesem Zeitpunkt die bestehenden nationalen Datenschutzgesetze angepasst oder neu formuliert.

Neben der Vereinheitlichung des Themas Datenschutz innerhalb der EU war vor allem der Schutz personenbezogener Daten von natürlichen Personen ein wichtiger Anspruch. Die DSGVO regelt in 99 Artikeln mit 173 Erwägungsgründen den Schutz personenbezogener Daten. Die Verordnung ist eine sog. Negativverordnung, d.h. dass grundsätzlich die Verarbeitung personenbezogener Daten verboten ist und die Möglichkeiten der Datennutzung in der Verordnung definiert sind.

Die Ziele der DSGVO sind gem. Artikel 1 „Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten“ sowie der Schutz der „Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.“ Weitere Informationen sind direkt bei der Europäischen Union zu erhalten.

Die Grundsätze der DSGVO sind in Artikel 5 der Verordnung geregelt. Diese sind:

  • Grundsatz der Transparenz
  • Grundsatz der Zweckbindung
  • Grundsatz der Datenminimierung
  • Grundsatz der Richtigkeit
  • Grundsatz der Speicherbegrenzung
  • Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit
  • Grundsatz von Verarbeitung nach Treu und Glauben

Wichtig ist wissen, dass Daten sowohl elektronisch als auch in anderer Form vorliegen können. In jedem Fall gilt, sobald personenbezogene Daten verwendet werden, die DSGVO.

Die Sensibilisierung, auch der Mitarbeiter, wird durch die DSGVO immer wichtiger. Im Betrieb müssen sämtliche Bereiche, in denen Daten verarbeitet werden, erfasst werden. Dabei ist grundsätzlich zu klären, welche Daten verarbeitet werden, ob Auftragsverarbeitung vorliegt, ein Datenschutzbeauftragter zu benennen ist (intern oder extern), ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeit ist zu erstellen und vielfach ist eine  Datenschutz-Folgeabschätzung durchzuführen.

Frau Holzapfel und Herr Holzapfel haben sich auf die organisatorische Einführung der DSGVO in Unternehmen spezialisiert. Für Hotelbetriebe stehen sie als externe Datenschutzbeauftragte zur Verfügung.

Sprechen Sie uns direkt auf das Thema Datenschutz an und klicken Sie hier.

 

 

Durch ansprechende Texte mehr Verkaufen im Web

Eine kurze Anleitung für ansprechende Texte für die Internetseite und für mehr Verkaufen im Web.

Martin Holzapfel Beratergruppe Salzburg

Online wird anders gelesen

  • Besucher Ihrer Homepage möchten die Inhalte Ihrer Seite und Ihres Angebotes schnell erfassen!
  • Heben Sie die wesentlichen Teile hervor.
  • Der Nutzen der des Angebotes muss klar kommuniziert werden!
  • Bieten Sie Anreize, dass der Besucher der Seite wiederkommt!
  • Formulieren Sie klare und eindeutige „call to action“ Aufforderungen!

Relevanter Content für Verkaufen im Web sollte als „journalistischer Text“ und nicht als reine Werbebotschaft mit den üblichen Marketingfloskeln formuliert werden. Die Suchmaschinen suchen gezielt nach relevantem Content und belohnen mit einem besseren Ranking.

Die W-Fragen geben Struktur

Wer – schaffen Sie einen persönlichen Bezug her.

Was – um was geht es, was ist neu / besonders / anders, etc.

Wann – ist etwas geschehen oder wann wird etwas geschehen?

Wo – findet ein Ereignis / ein Event statt, wo kann es gekauft oder gebucht werden? Erfolgt ein Verkaufen im Web?

Wie – kann der Leser an dem Event teilnehmen oder sich anmelden oder bestellen?

Warum – gibt es dieses Produkt / Service oder Event überhaupt. Gibt es einen besonderen Anlass?

Keywords nutzen

Keywords oder sogenannte Schlüsselwörter werden von den Nutzern der Suchmaschinen eingegeben. Die Suchmaschinen verwenden die Keywords zum Finden Ihrer Seite. In Ihren Texten müssen also die Dienstleistungen mit Keywörtern beschrieben werden, die von den Nutzern der Suchmaschinen verwendet werden. Hierzu können Sie passende Keywords in den Suchmaschinen testen. Die Verwendung von passenden Schlüsselwörtern ist wichtig für die Suchmaschinenoptimierung (SEO). Unter diesem Link können Sie den Keywordplanner von Google aufrufen.

Redaktionsplan erstellen

Schaffen Sie regelmäßig neue Inhalte auf Ihrer Homepage. Wir empfehlen einen Redaktionsplan! Ein Redaktionsplan legt über einen bestimmten Zeitraum die Themen der Veröffentlichungen / Angebote fest. Sie haben dadurch die Möglichkeit, zeitgerecht die relevanten Inhalte vorzubereiten. Gerne senden wir Ihnen ein Muster und ein Template für einen Redaktionsplan zu.

Beachten Sie, dass Sie – wie im Schaufenster eines Geschäftes – Ihr Angebot attraktiv präsentieren und beschreiben müssen. Auch bei Angeboten im Web ist ein „Warendruck“ erforderlich. Nur so gelingt Verkaufen im Web – egal ob Sie Pizza, Hotelzimmer oder eine Handwerksleistung anbieten.

Mobile Endgeräte Verkaufen im Web

Durch die starke Verbreitung von Smartphones und mobilen devices informieren siech immer mehr Kunden und Gäste mit diesen Geräten. Achten Sie darauf, dass Ihre Texte und Darstellungen für diese Geräte optimiert sind. Schon heute wird ein Großteil der Verkäufe und Buchungen im Internet mit mobilen Geräten ausgeführt. Hier ist die Anzahl der Transaktionen und Umsätze stark steigend.

Für weitere Informationen nehmen Sie bitte direkt Kontakt auf!

 

10 Erfolgsfaktoren der Betriebsübergabe

Eine gut geplante Betriebsübergabe ist der Schlüssel für die erfolgreiche Fortführung eines Unternehmens. Vermeiden Sie durch rechtzeitige Planung entscheidende Fehler und nutzen Sie die folgenden zehn Erfolgsfaktoren um ein Lebenswerk zu erhalten und erfolgreich in die Zukunft zu starten. Diese Erfolgsfaktoren sollten lange vor dem Gang zum Steuerberater, Anwalt oder Notar geplant werden. Die Unterstützung von erfahrenen Beratern ist in dieser Phase des Unternehmens sehr wichtig.
Erfolgreiche Betriebsübergabe

Erfolgsfaktoren der Betriebsübergabe beachten

Erfolgsfaktor Nr. 1: Rechtzeitige und strukturierte Vorgehensweise

Beginnen Sie rechtzeitig und strukturiert mit allen Beteiligten über die Betriebsübergabe zu sprechen. Die Betriebsübergabe ist ein Prozess, der sich über einen Zeitraum von ca. 2 Jahren und mehr ziehen sollte. Nur so ist der Erfolg des Unternehmens sicher.

Erfolgsfaktor Nr. 2: Klarer Zeitplan

Vereinbaren Sie bereits am Beginn des Übergabeprozesses einen klaren Zeitplan. Dieser Zeitplan der Betriebsübergabe sollte regelmäßig angepasst werden. Regelmäßiger Statusabgleich ist sehr hilfreich.

Erfolgsfaktor Nr. 3: Die Übergeber nehmen sich zurück

Den Übergebern muss bewusst sein, dass es Änderungen geben wird und dass sie sich zurücknehmen müssen. Sehr oft ist dies eine der größten Hürden. Die Übergeben sollten im Idealfall auch nach der Betriebsübergabe eine „Support“-Funktion einnehmen. Das „Nicht-Loslassen“ ist einer der häufigsten Gründe für Frust und Misserfolg im Übergabeprozess!

Erfolgsfaktor Nr. 4: Die Übernehmer haben ausreichend Spielräume

Die Übernehmer müssen mit der Betriebsübergabe die Kompetenz und auch die Ressourcen erhalten, um das Unternehmen führen zu können.

Erfolgsfaktor Nr. 5: Eine realistische betriebliche und betriebswirtschaftliche Analyse

Unabdingbar ist, dass eine realistische Aufnahme sämtlicher Bereich des Unternehmens durchgeführt wird. Dazu gehören neben den klassischen Analysen der Bilanz vor allem eine detaillierte Marktanalyse,  wo steht das Unternehmen im Markt, die aktuellen und zukünftigen Zielgruppen und auch der Zustand der Betriebsmittel (Thema Investitionsstau).

Erfolgsfaktor Nr. 6: Ein fairer Unternehmenswert wurde definiert

Ein sehr schwieriger Punkt. Über den fairen Unternehmenswert liegen oft sehr unterschiedliche Anschauungen vor. In diesem Bereich kann auf die Hilfe eines neutralen Externen z.B. ein versierter Unternehmensberater oder Steuerberater zurück gegriffen werden. Es empfiehlt sich, tatsächlich externe Berater zu Rate zu ziehen, da hier die Neutralität wichtig ist. Der Unternehmenswert hat auch Auswirkungen auf die Vereinbarungen mit möglichen Geschwistern. Hier muß ein fairer Ausgleich gefunden werden.

Erfolgsfaktor Nr. 7: Übrige Erben wurden einbezogen

Die übrigen potentiellen Erben z.B. Geschwister sind ebenfalls rechtzeitig in den Prozess einzubeziehen. Durch die rechtzeitige Einbindung und Transparenz können gemeinsame Lösungen gefunden werden. Das Verständnis für den Wert des Unternehmens ist wichtig um Streitigkeiten zu vermeiden. Hierbei geht es weit über den tatsächlichen Wert hinaus, auch sonstige erworbene Rechte müssen geprüft werden (z.B. Nutzung von Firmenfahrzeugen und sonstige Vergünstigungen).

Erfolgsfaktor Nr. 8: Die Rechte der Übergeber wurden geregelt

Welche Rolle spielen die Übergeber zukünftig, wie wird das vergütet? Können zukünftig erworbene Rechte weiterhin eingefordert werden (z.B. Wohnrechte, Nutzung von Firmeneigentum, etc.)? Hier sollten klare und auch abgesicherte Vereinbarungen getroffen werden.

Erfolgsfaktor Nr. 8: Das Unternehmen ist klar positioniert und fit für die Zukunft

Ein Wort zur Zukunftsfähigkeit des Unternehmens. Kann das Unternehmen auch nach der Betriebsübergabe erfolgreich am Markt bestehen? Sind Maßnahmen zur Neuausrichtung des Unternehmens erforderlich? Wenn ja, wann werden diese eingeleitet? Bewährte Strukturen sollten behutsam überprüft werden. Der Volksmund sagt zwar: „Neue Besen kehren gut!“ – aber die Erfahrung zeigt, dass nicht alles sofort geändert werden sollte.

Erfolgsfaktor Nr. 10: Die Übergabe erfolgt rechtzeitig

Zeit, Zeit, Zeit – der wohl wichtigste Erfolgsfaktor. Fangen Sie rechtzeitig mit dem Prozess der Betriebsübergabe an. Warten Sie nicht, bis die Übernehmer keine Lust mehr zum Warten haben und sich eine andere Herausforderung sucht – und dann nicht mehr zur Verfügung stehen.

Nährwertkennzeichnung ab Dezember verpflichtend

Ab 13. Dezember 2016 gelten die letzten Neuerungen der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Diese Neuerungen betreffen verpackte Lebensmittel und verpflichten die Hersteller, bestimmte Nährwertkennzeichnung auf der Verpackung anzugeben.

Nährwertkennzeichnung bislang freiwillig

Bisher haben einige Lebensmittelproduzenten bereits freiwillig Nährwertangaben auf ihren Produkten angegeben. Ab Dezember 2016 ist die Angabe der sogenannten „BIG 7“ verpflichtend. Ab diesem Zeitpunkt sind der Brennwert/Energiegehalt, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz bezogen auf 100 Gramm oder  100 Milliliter verpflichtend anzugeben. Diese Reihenfolge der Auflistung und die Schriftgröße sind verbindlich festgelegt.

Referenzmenge kann angegeben werden

Der prozentuale Anteil von Energie und den Nährstoffen an Referenzmengen kann bei der Nährwertkennzeichnung dargestellt werden. In diesem Fall ist die Erklärung „Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen (8400kJ/2000kcal)“ verpflichtend.

Nährwerte

LMIV Transparenz seit 2014

Bereits seit Dezember 2014 gelten in der europäischen Union die Vorgaben der LMIV (EU VO 1169/2011) diverse Informationsverpflichtungen für den Lebensmittelunternehmer. Das Ziel der LMIV ist die Erhöhung der Transparenz für den Verbraucher / Konsumenten. Die wohl bekannteste Informationsverpflichtung ist die Kennzeichnung der sogenannten 14 Hauptallergene bei verpackten und unverpackten Lebensmitteln. Weitere Informationsverpflichtungen betreffen Lebensmittelimitat, Süßungsmittel, verpacktes eingefrorenes Fleisch /Fleischzubereitungen, koffeinhaltige Getränke, pflanzliche Öle und Fette sowie einzelne Tiefkühlprodukte und andere.

Verpflichtende Angaben

Sehr oft stellt sich die Frage, welche Angaben überhaupt auf einer Lebensmittelverpackung angegeben werden müssen. In der LMIV in Artikel 9 Absatz 1 wird dieses eindeutige geregelt. Als Mindestangaben (Ausnahmen auf Grund von bestimmten Verpackungsgrößen etc. möglich) wurden festgelegt:

  • Bezeichnung des Lebensmittels
  • Liste der Zutaten
  • Zutaten / Verarbeitungshilfstoffe, die Allergie / Unverträglichkeiten auslösen
  • Menge bestimmter Zutaten oder Klassen von Zutaten
  • Nettofüllmenge des Lebensmittels
  • Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) oder Verbrauchsdatum
  • gegebenenfalls Anweisungen für die Aufbewahrung und / oder Verwendung
  • Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmers
  • Ursprungsland oder Herkunftsort (falls in Artikel 26 gefordert)
  • Gebrauchsanleitung, falls es schwierig wäre, das Lebensmittel ohne eine solche angemessen zu verwenden
  • Angabe des Alkoholgehalts für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Vol.-%
  • Nährwertkennzeichnung

Besonderheit Online-Handel

Für Onlinehändler gilt diese Informationsverpflichtung ebenfalls. Die verpflichtenden Angaben müssen in geeigneter Form kommuniziert werden und durch den Verbraucher VOR dem Kauf einsehbar sein (Ausnahme MHD). Ein Haftungsausschluss ist im Online-Handel nicht zulässig.

Ausnahmen

Von der Kennzeichnung der Nährwertkennzeichnung sind einzelne Lebensmittel (z.B. Kräuter und Gewürze, Aromen, Lebensmittel in Verpackungen mit gewissen Größen, usw.) ausgenommen. Zu Ausnahmen sprechen Sie uns gerne an.

Für weitere Informationen steht Ihnen unser Experte Herr Holzapfel gerne zur Verfügung.

 

Wertfaktoren Werttreiber

Wertfaktoren beeinflussen Kaufpreisfindung nachhaltig!

Kennen Sie die Wertfaktoren und Werttreiber Ihres Unternehmens?
Im Rahmen einer Überprüfung der Übergabereife sowie im Zuge der Ermittlung eines Unternehmenswertes sind die bekannten Wertfaktoren und Werttreiber ein wesentliches Beurteilungskriterium. Das gilt insbesondere, wenn es um eine Nachhaltigkeitsüberprüfung eines zukünftig zu erwartenden Ertragswertes
geht. Somit sind die erkannten und bewertbaren Faktoren ein sehr wichtiges Element bei der Kaufpreisfindung bzw. externen Beurteilung.
Beispiele dafür sind:

• Kunden-, Auftragsstruktur (Kundenkartei)
• Führungs-, Personalstruktur
• Standort, Absatzwege, Absatzgebiete
• Marktfaktoren (Beschaffung, Konkurrenz, Kunden…)
• Portfolio (Produkt-, Marktmixkombination)
• Qualität der Kundenbeziehungen
• Knowhow Absicherung (Patente, Lizenzen…)
• Produktionsprozesse
• Verträge
• Standing/Reputation des Unternehmens bei „stakeholdern“
• Umfeldfaktoren (gesellschaftliche, politische, technische Entwicklung)

Pflegt und entwickelt ein Unternehmen rechtzeitig die erkannten „Assets“, können die Chancen einer Kaufpreisoptimierung bzw. die Angebotsattraktivität des Betriebes oder einzelner Geschäftsfelder am Markt deutlich verbessert werden. Man kann so gezielt und geplant „Die Braut schmücken“. Wichtig ist im Zuge des weiterführenden Prozesses eine laufende Überprüfung der wertverändernden Maßnahmen.
Bei Interesse oder weiterführenden Fragen ersuche ich um direkte Kontaktaufnahme per Klick hier!

Erlebnismanagement wichtig im Tourismus

Erlebnisse gestalten
WOW Erlebnismanagement

Neben einer eindeutigen Positionierung ist die ständige Inszenierung von Erlebnissen im Tourismus, Destinationen, Hotel und Gastronomie ein wichtiger Erfolgsfaktor. Aus diesem Grund ist es wichtig, diese Erlebnisse gezielt und strukturiert zu planen, entwickeln und umzusetzen – also ein gezieltes Erlebnismanagement einzuführen.

Urlaub wurde schon immer von Sehnsucht nach Erholung, Fremden und Neuem getrieben. In den vergangenen Jahren hat die Inszenierung von Erlebnissen eine immer wichtigere Rolle eingenommen. Walt Disney gilt sicher als Meister der Inszenierung.

Das Ziel von Erlebnismanagement

Das Angebot soll auf der ganzen Linie überzeugen und sich von Mitbewerbern abheben. Aber wie kann das Erlebnismanagement ausgerichtet werden um für die Gäste ein Erlebnis zu inszenieren?

Generell bestehen gute Erlebniskonzepte aus zwei Faktoren:

  • das Erlebnis als solches
  • Faktoren, die das Erlebnis möglich machen
Der offensive Teil ist dabei, ein attraktives Erlebnis zu gestalten. Der passive Teil ist, alles störende auszuschalten, so dass das Erlebnis auch genossen werden kann.

4 Aspekte der Erlebnisinszenierung

1. Innovation
Wagen Sie neues und bieten Sie dem Gast etwas Neues. Mit diesem Neuen kann der Gast verführt werden. Die Möglichkeiten hierzu sind vielfältig.
2. Soziale Kontakte
Der Gast erlebt echte Erlebnisse in der Gruppe und nicht alleine. Ein erlebnisorientiertes Angebot sollte die Möglichkeiten zum sozialen Austausch fördern.
3. Vorfreude
Erlebnisse sollen angekündigt werden und der Gast soll eine Vorfreude entwickeln. Als bestes Beispiel sei hier die jährliche Vorfreude auf Weihnachten zu nennen. Im täglichen Ablauf eignen sich Sonderaktionen und Events, die um so positiver wahrgenommen werden, je länger und intensiver sie angekündigt werden. Allerdings darf der Bogen auch nicht überspannt werden. Das erlebnisorientierte Angebot eignet sich, um über sämtliche Kanäle angekündigt zu werden.
4. Belohnung
Sich selbst zu belohnen ist ein ganz wichtiges Motiv für einen Urlaub. Gäste wollen etwas leisten und sich dann auch gerne belohnen. Je besser es dem Hotelier oder Gastronom gelingt, Angebote zu kreieren, die zur Selbstbelohnung taugen, um so eher verbindet der Gast sein positives Leistungserlebnis mit dem Betrieb. Hier ist auch der Preis der Leistung weniger im Fokus.

Vorfreude ist die schönste Freude!

Ein aktives Erlebnismanagement kann in 3 Schritten eingeführt werden:
– Schaffen Sie die Voraussetzungen
– gestalten Sie das Erlebnis
– binden Sie Erlebnisse in das bestehende Angebot ein
Verwenden Sie Erlebnismanagement für Ihr Marketing – wir zeigen Ihnen gerne wie.
Eine Infografik, wie Sie Erlebnismanagement für Ihr Unternehmen schaffen, erhalten Sie bei der Beratergruppe Salzburg.