Kennzeichnung von Wein – Änderung aktiv

Am 8. Dezember 2023 wurden in der Europäischen Union aktualisierte Richtlinien für die
Kennzeichnung von Wein eingeführt, mit dem Ziel, den Verbraucher/-innen umfassendere
Informationen über Wein und seine Inhaltsstoffe zur Verfügung zu stellen. Diese Neuerungen
betreffen sowohl Flaschenetiketten als auch die Darstellung in Online-Shops.

Kennzeichnung von Wein deutlich umfangreicher als bisher

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Zutatenliste: Weinflaschen müssen eine Liste der verwendeten Zutaten auf dem Etikett ausweisen.
Dies gilt sogar für Weine, die zuvor nicht verpflichtet waren, eine solche Auflistung zu führen, wie
zum Beispiel Naturweine.

Allergene: Alle im Wein enthaltenen Allergene müssen deutlich auf dem Etikett angegeben werden,
einschließlich möglicher Spuren von allergenen Substanzen.
Nährwertangaben: Eine Nährwerttabelle muss auf dem Etikett ersichtlich sein, die Informationen
über Energiegehalt, Kohlenhydrate, Fett, Eiweiß und Salz enthält.
Mindesthaltbarkeitsdatum: Weine, die einer Entalkoholisierung unterzogen wurden und einen
Alkoholgehalt von weniger als 10 % vol aufweisen, müssen nun ein Mindesthaltbarkeitsdatum tragen.

Erstmals werden E-Label zugelassen

E-Label: Eine neue Möglichkeit zur Bereitstellung dieser Informationen ist die Einführung von E-Labels. Über eine Website-URL oder einen QR-Code können Verbraucher/-innen elektronisch auf
zusätzliche Informationen zugreifen, beispielsweise zu den Nährwertangaben. Allergene müssen
jedoch weiterhin auf dem Etikett selbst angegeben werden.

Diese neuen Anforderungen gelten für alle Weine, die ab dem 8.12.2023 hergestellt werden. Der
Begriff „hergestellt“ bezieht sich dabei auf den Zeitpunkt der abgeschlossenen Gärung im Fass. Die
Nichteinhaltung der neuen Vorschriften zur Kennzeichnung von Wein kann rechtliche Konsequenzen
nach sich ziehen. Dies beinhaltet das Risiko von Abmahnungen sowie die Möglichkeit, dass die
Behörden den betroffenen Wein vom Markt nehmen.

Es gibt jedoch Ausnahmen von diesen neuen Vorschriften für bestimmte Weinsorten. Schaumweine,
aromatisierte Weine und Likörweine sind weiterhin von der Pflicht zur Zutatenliste befreit.
Die Einführung dieser neuen Vorschriften zielt darauf ab, den Verbraucher/-innen dabei zu helfen,
fundiertere Entscheidungen beim Kauf von Wein zu treffen, indem sie Zugang zu umfassenderen
Informationen über die Produkte erhalten.

Für weitere Fragen rund um dieses oder andere Themen stehen wir gerne zur Verfügung! Sie erhalten weitere Informationen bei care-impuls.

Ihr Ansprechpartner:

Martin Holzapfel
holzapfel@beratergruppe-salzburg.at
Telefon: +43 664 434 75 94

Bild zeigt Weinflasche wegen Kennzeichnung von Wein

Herkunftskennzeichnung ab 1.9.2023 Pflicht

In der Gemeinschaftsverpflegung gilt mit etwas Verspätung ab 1. September 2023 die Pflicht zur Herkunftskennzeichnung von Fleisch, Eiern und Milch. Eigentlich sollte die Herkunftskennzeichnung bereits Anfang 2023 verpflichtend werden.

Wer muss die Herkunftskennzeichnung durchführen?

Die Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Eier und Milchprodukte müssen Betreiberinnen und Betreiber von Großküchen erfüllen, die regelmäßig eine grundsätzlich konstante Personengruppe mit Speisen im Rahmen eines längerfristigen Aufenthalts versorgen. Dies sind z.B. Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung in Krankenhäusern, Altersheimen etc.

Ziel: Verbraucher:innen informieren

Mit der Verordnung über Angaben der Herkunft von Zutaten von Speisen sollen die Konsument:innen informiert werden, woher die jeweiligen Zutaten stammen. Dabei beschränkt sich die Pflicht zur Herkunftskennzeichnung auf Fleisch von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel oder Wild. Bei Molkereiprodukten besteht die Pflicht für Milch, Butter, Sauerrahm, Topfen, Joghurt natur, Schlagobers oder Käse. Bei Eiern gilt die Informationspflicht für Ei, Flüssigei (inklusive Flüssigeigelb und Flüssigeiweiss) oder Trockenei.

Gastronomie kann freiwillig Herkunftskennzeichnung angeben

Nach der Verordnung können Betriebe der Gastronomie und Restaurants freiwillig eine Herkunftsbezeichnung ausloben – eine Verpflichtung besteht aktuell (noch) nicht. Sofern freiwillige Angaben gemacht werden, müssen diese korrekt sein.

Definition Ursprungsland für die Herkunftskennzeichnung

Die verpflichteten Lebensmittelunternehmer:innen müssen die verpflichtende Herkunftskennzeichnung deutlich lesbar und gut sichtbar durch einen Aushang oder in der Speisekarte oder „auf andere Weise“ in schriftlicher Form den Verbraucher:innen zur Kenntnis zu bringen.

Für die Definition, was als Herkunftsland anzugeben ist, verweist die Verordnung auf bereits bestehende weiterführende, meist EU-Verordnungen, und / oder beschreibt direkt, was als Ursprungsland zu sehen ist. Bei Milch ist beispielsweise das Land das Herkunftsland, in dem das Tier gemolken wurde.

Dokumentationspflicht

Der Lebensmittelunternehmer / Die Lebensmittelunternehmerin muss gegenüber der Behörde auf Verlangen den Nachweis der Herkunft der oben genannten Lebensmittel und der korrekten Auslobung erbringen.

Fragen?

Für weitere Informationen steht Ihnen unser Experte für Lebensmittelsicherheit, Herr Martin Holzapfel, gerne zur Verfügung.

Die aktuelle Verordnung können Sie hier einsehen.

Lieferketten absichern

Die Welt der Lieferketten ist komplex und dynamisch. Die globale Natur der Wirtschaft bedeutet, dass Unternehmen oft auf eine Vielzahl von Lieferanten und Partnern angewiesen sind, um Produkte und Dienstleistungen herzustellen und zu liefern. Diese Partnerschaften können jedoch auch eine Schwachstelle darstellen, da sie das Risiko von Verzögerungen, Unterbrechungen und anderen Störungen erhöhen.

Bild zeigt eine Grafik Lieferketten absichern der Beratergruppe Salzburg Martin Holzapfel

In den letzten Jahren haben Unternehmen weltweit mit einer Reihe von Herausforderungen konfrontiert, die ihre Lieferketten bedrohen. Eine der größten Bedrohungen ist die Zunahme von Cyberangriffen auf Lieferketten. Laut einer Studie von Accenture wurden im Jahr 2020 61% aller Cyberangriffe gegen Lieferketten gerichtet. Diese Angriffe können schwerwiegende Folgen haben, wie z.B. Datenverlust, Betriebsunterbrechungen und Reputationsschäden.

Umweltkatastrophen und COVID gefährden die Lieferketten

Ein weiteres Problem sind natürliche Katastrophen und andere unvorhergesehene Ereignisse. Beispielsweise haben die COVID-19-Pandemie und die daraus resultierenden Lockdowns zu erheblichen Unterbrechungen in vielen Lieferketten geführt. Unternehmen waren gezwungen, ihre Produktionsprozesse zu unterbrechen oder zu verlangsamen, da sie aufgrund von Reisebeschränkungen und Grenzschließungen Schwierigkeiten hatten, ihre Waren zu transportieren.

Politische Instabilität und Handelskonflikte

Auch politische Instabilität und Handelskonflikte können sich negativ auf Lieferketten auswirken. Zum Beispiel können Änderungen in Handelsabkommen oder Zollerhöhungen die Kosten erhöhen und die Lieferzeiten verlängern. Ein anderes Beispiel ist die anhaltende politische Instabilität in Ländern wie Syrien oder dem Jemen, die die Lieferketten dieser Regionen beeinträchtigen.

Vielfältige Gefahren für die Lieferketten

Darüber hinaus sollten Unternehmen auch sicherstellen, dass ihre Lieferanten und Partner Sicherheitsmaßnahmen implementieren, um Cyberangriffe zu verhindern. Dazu gehören zum Beispiel Verschlüsselungstechnologien, regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen und Schulungen für Mitarbeiter.

Eine weitere Möglichkeit, das Risiko von Unterbrechungen in der Lieferkette zu minimieren, besteht darin, in Technologien zu investieren, die eine bessere Überwachung und Transparenz in der Lieferkette ermöglichen. Durch den Einsatz von Sensoren, Blockchain-Technologie und anderen fortschrittlichen Technologien können Unternehmen die Lieferkette besser überwachen und schnell auf Verzögerungen oder Probleme reagieren.

Sichern Sie Ihre Lieferketten!

Sprechen Sie uns an, wir sind auf Risikomanagement speziell im Bereich der Lieferketten und Lebensmittelsicherheit spezialisiert. Unser Experte, Herr Martin Holzapfel unterstützt Sie bei der Absicherung Ihrer Lieferkette und rund um das Thema Lebensmittelsicherheit und Futtermittelsicherheit.

Senden Sie uns gerne ein E-Mail mit ersten Informationen! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Was ist HACCP? Qualitätsmanagement in 7 Schritten

HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points) ist ein Instrument des Qualitätsmanagements, das Unternehmen hilft, die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. ✅

Es beinhaltet die Identifizierung aller Gefahren, die die Qualität des Produkts beeinträchtigen könnten und die Umsetzung von Maßnahmen zur Eindämmung dieser Gefahren.

Das Verfahren umfasst diese sieben Grundschritte:

1. Führen Sie eine Gefahrenanalyse durch. 🔍

2. Identifizierung kritischer Kontrollpunkte (CCPs). Dabei handelt es sich um Punkte, an denen die Gefährdung der Lebensmittelsicherheit minimiert werden kann.📍

3. Legen Sie kritische Grenzwerte fest. Sie betreffen beispielsweise die Temperatur oder den pH-Wert des Produktes. 📈

4. Bestimmen Sie die notwendigen Überwachungsmaßnahmen für die kritischen Grenzwerte der CCPs. ☝️

5. Festlegung von Abhilfemaßnahmen bei Überschreitung eines kritischen Grenzwerts. ❌

6. Regelmäßige Überprüfungen der Wirksamkeit. 🔁

7. Dokumentation aller Ergebnisse der Überwachungsmaßnahmen. 📋

Wir helfen Ihnen gerne bei der Erstellung eines effektiven HACCP-Plans – kontaktieren Sie uns dazu einfach über unsere Website oder direkt! 🔗📧

Unser Berater Herr Martin Holzapfel ist Experte im Aufbau und Umsetzung von HACCP Systemen in Lebensmittel- und Futtermittelbetrieben, bei Produzenten, Speditionen und Logistikern sowie dem Handel.

Die Branchen-Expertise liegt in den Branchen Lebensmittel, Futtermittel, Küchen und Verpflegung, Transport und Logistik.

Weitere Informationen erhalten Sie hier. Sprechen Sie uns an!

Bild zeigt Beratergruppe Salzburg, Lebensmittel  und Martin Holzapfel, HACCP

Hygienekonzept Schritt-für-Schritt umsetzen

Ein funktionierendes Hygienekonzept ist für die Öffnung von Hotels und Gastronomie unerlässlich. Aktuelle Hygienekonzepte gehen weit über die bisherigen Anforderungen hinaus.

Verantwortung übernehmen

Ihre Gäste erwarten von Ihnen, dass Sie alles unternehmen, um einen sicheren Aufenthalt zu gewährleisten. Der Besuch und Aufenthalt in Ihrem Hotel und Restaurant soll in positiver Erinnerung bleiben. Schaffen Sie den Gästen Erlebnisse während des Aufenthaltes und sorgen Sie im Hintergrund für Sicherheit.

Sicherheit schaffen

Der Gast erwartet die Sicherheit nicht nur in Bezug auf die Hygiene. Der Gast erwartet überhaupt, dass er sich in Ihrem Betrieb sicher fühlt. Dazu gehört die Hygiene genauso wie die Sicherheit seiner persönlichen Daten, die Sicherheit in Bezug auf die Abwehr von sonstigen Gefahren wie z.B. Diebstahl, Brandschutz usw.

Zeigen Sie Ihren Gästen aktiv, dass Sie seine Sorgen und Erwartungen ernst nehmen!

Mit einem umfangreichen Hygienekonzept zeigen Sie in der aktuellen Zeit, dass Sie die Situation ernst nehmen und sich die Gäste auf Sie verlassen können.

Erforderliche Sicherungsmöglichkeiten sind unter anderem z.B. Plexiglasabtrennungen.

Aufbau eines Hygienekonzeptes

Welche Inhalte sollte Ihr Hygienekonzept beinhalten?

Der Inhalt eines Hygienekonzeptes ist immer individuell auf jeden einzelnen Betrieb abzustellen. Nur dann können Sie gewährleisten, dass es tatsächlich funktioniert.

Folgende Mindestanforderungen sollten Sie an ein Hygienekonzept stellen:

  • Beschreibung Ihrer Räumlichkeiten mit den unterschiedlichen Zutrittsmöglichkeiten
  • Laufwege der Gäste und Mitarbeiter und Abläufe im Betrieb
  • Größe der Räumlichkeiten und maximale Personenanzahl
  • übliches Gästeverhalten (welche Einrichtungen / Angebote werden genutzt, etc.)
  • welche öffentlichen Sanitäranlagen werden genutzt
  • Ver- und Entsorgung des Betriebes
  • Welche Hygienemaßnahmen bieten Sie an?
  • Schulungsmaßnahmen
  • Verarbeitung personenbezogener Daten (Thema Nachverfolgbarkeit)
  • Maßnahmen bei Auftritt von Infektionen oder Verdachtsfällen
  • etc.

Beachten Sie, ob besondere Räume oder Einrichtungen weitergehende Schutzmaßnahmen erfordern, wie z.B. Wellnessbereiche, Fitnessräume, Saunen, Sonnenbänke, etc.

Verwenden Sie ggf. Hinweise, dass besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind. Professionelle Aufkleber erhalten Sie hier.

Hygienekonzept umsetzen

Als Unternehmer sind Sie für die Umsetzung von erforderlichen Hygienemaßnahmen und die Sicherheit Ihrer Gäste verantwortlich. Sie müssen alles tun, um Ihre Gäste zu schützen. Sie möchten ja nicht, dass Ihr Betrieb in den sozialen Netzwerken negativ erwähnt wird.

Gehen Sie offensiv an das Thema Schutz Ihrer Gäste und Mitarbeiter heran. Schaffen Sie größte mögliche Sicherheit und kommunizieren Sie das.

Die Experten der Beratergruppe Salzburg unterstützen Sie gerne. Sprechen Sie uns direkt an und wir zeigen Ihnen unsere Schritt für Schritt Anleitung, wie Sie Ihr individuelles Hygienekonzept erstellen.

Hier können Sie Ihre Anleitung Schritt-für-Schritt zum Hygienekonzept direkt bestellen.

Lebensmittelkennzeichnung als Wirt beachten

Viele Gastronomen, Hotels und Caterer haben seit Beginn der Corona Pandemie den Verkauf von Speisen außer Haus gestartet oder ausgebaut.

Dabei unterliegen die Speisen unter bestimmten Umständen der Verpflichtung zur Lebensmittelkennzeichnung.

Für viele Betriebe war und ist der Außer Haus Verkauf die einzige Einnahmequelle geblieben. Dabei bietet dieses Geschäftsfeld auch für die Zukunft Umsatzmöglichkeiten. Der Vorteil ist, dass der Außer Haus Gast praktisch zu jeder Zeit die Speisen genießen kann – unabhängig von den Öffnungszeit des Lokals.

Welche Vorgaben im Detail beachtet werden müssen, hängt von diversen Faktoren ab:

  • Erfolgt die Abgabe der Lebensmittel in loser oder sogenannt vorverpackter Form?
  • Ist der Kunde ein Konsument (Endverbraucher) oder ein Wiederverkäufer bzw. gewerblicher Abnehmer (z.B. eine Firma, die die Speisen dann in der eigenen Kantine an seine Mitarbeiter verkauft)?

Es haben sich unterschiedliche Vertriebsmöglichkeiten für die Speisen im Außer Haus Markt etabliert:

  • Das Restaurant verkauft auf Grund seines guten Rufes und vielen Stammgästen direkt. Die Gäste rufen entweder an oder bestellen elektronisch. Die Präsentation der Speisen kann über die Homepage oder in sozialen Medien erfolgen.
  • Es haben sich diverse Apps und Plattformen etabliert, die die Präsentation der Speisen übernehmen. Gegen eine Provision erfolgt die Vermittlung. Eine Registrierung bei einem solchen Dienstleister ist erforderlich.
  • Diverse Lieferdienste übernehmen neben der Präsentation und dem Verkauf auch den Transport der Gerichte zum Gast.

Lebensmittelkennzeichnung bei vorverpackten Lebensmitteln

Verkaufen Sie Lebensmittel oder Speisen in verpackter Form, d.h. „auf solche Weise, dass der Inhalt nicht verändert werden kann, ohne dass die Verpackung geöffnet werden muss oder eine Veränderung erfährt“ handeln Sie mit vorverpackten Lebensmitteln.

Wenn Sie solche vorverpackten Lebensmittel, z.B. eine Suppe im Glas (kalt, fest verschlossen) anbieten, müssen Sie die Lebensmittelkennzeichnung auf einem Etikett durchführen.

Pflichtangaben der Lebensmittelkennzeichnung

Folgende Angaben müssen grundsätzlich auf allen vorverpackten Lebensmitteln angegeben werden:

  • Bezeichnung des Lebensmittels
  • Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
  • Nettofüllmenge
  • Name bzw. Firmenbezeichnung des Herstellers
  • Zutatenverzeichnis (Liste der Inhaltsstoffe)
  • Allergenangaben
  • Nährwertkennzeichnung
  • Alkoholgehalt bei mehr als 1,2 Volumenprozent
  • Los- / Chargennummer, falls das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht mit Tag und Monat angegeben wird

Sind besondere Bedingungen (z.B. Lagerbedingungen gekühlt oder nach Öffnung sofort zu verzehren etc.) zu beachten, sind diese zu kennzeichnen.

Unter Umständen kann auf die Nährwertauszeichnung verzichtet werden.

Die Mindestschriftgröße ist definiert. Freiwillige Angaben können ergänzt werden.

Detaillierte Informationen finden Sie auch in diesem Fachbuch:

Achtung Online-Shop

Bei Verkauf von vorverpackten Lebensmitteln über einen Online-Shop müssen die Pflichtangaben mit Ausnahme des Mindesthaltbarkeitsdatums bzw. Verbrauchsdatums vor Abschluss des Kaufvertrages für den Konsumenten verfügbar sein.

Deklarationsprüfung für Gastronomen

Die Experten der Beratergruppe Salzburg überprüfen für Gastronomen im Rahmen eines Corona-Hilfspaketes die Etiketten von Lebensmitteln auf inhaltliche Plausibilität und stehen als kompetente Ansprechpartner beratend zur Seite.

Nehmen Sie hier direkt Kontakt auf.