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Philosophie

Die Beratergruppe Salzburg ist ein Zusammenschluss von erfahrenen und hoch qualifizierten, Unternehmensberatern mit sich ergänzenden Beratungsschwerpunkten

Berater

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Beratung

Die Beratergruppe Salzburg hat mit dem Beratungsrad einen eigenen Beratungsansatz für seine Klienten entwickelt, mit dem die wichtigsten Impulse für das Unternehmen gesetzt werden.

IFS Logistics Version 3 – sicherer Lebensmitteltransport

IFS Logistics Version 3: Höhere Standards für die Logistikbranche

IFS Logistics Version 3 für sicheren Lebensmitteltransport

Die IFS (International Featured Standards) veröffentlicht die neue Version 3 des IFS Logistics Standards, der die Qualität und Sicherheit in der Logistikbranche weiter verbessern soll. In Zusammenarbeit mit Experten aus den Bereichen Logistik, Lebensmittelindustrie, Handel und Zertifizierungsstellen wurde diese überarbeitete Version entwickelt, um den aktuellen Herausforderungen und Anforderungen gerecht zu werden.

Höhere Anforderungen, optimierte Prozesse

Der IFS Logistics 3 setzt neue Maßstäbe für die gesamte Logistikkette, von Transport und Lagerung bis hin zu Verteilung und Be- und Entladung. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:

  • Reduzierte Anforderungen: Der Fokus liegt auf den wichtigsten Aspekten der Lebensmittelsicherheit, um die Zertifizierung zu vereinfachen und gleichzeitig die Qualität zu gewährleisten.
  • Optimiertes Protokoll: Das Auditprotokoll wurde gestrafft und um unnötige Punkte bereinigt, um die Effizienz der Prüfungen zu erhöhen.
  • Verbesserte Struktur: Der Standard ist nun übersichtlicher und klarer strukturiert, um die Anwendung zu erleichtern.
  • Erneuertes Scoring-System: Das Punktesystem wurde überarbeitet, um die Bewertung der einzelnen Kriterien fairer und transparenter zu gestalten.

Besonderes Augenmerk auf unangekündigte Audits

Ein wichtiger Bestandteil der neuen Version ist die Einführung des „Star-Status“ für unangekündigte Audits. Unternehmen, die sich unangekündigten Audits stellen, erhalten den IFS-Star, der ihre konsequente Umsetzung der IFS-Anforderungen im täglichen Geschäft unterstreicht.

Kombinierte Audits und erweiterter Anwendungsbereich

Die IFS Logistics Version 3 ermöglicht kombinierte Audits mit dem IFS Food Standard Version 8, um Effizienz und Kohärenz in den Prüfungsprozessen zu fördern. Der Anwendungsbereich des Standards wurde zudem erweitert und umfasst nun auch Tierfutter, zusätzliche Logistikabwicklungsdienste sowie präzisierte Regelungen für die kurzfristige Lagerung und den Transport von Containern.

Zeitplan und wichtige Informationen für Unternehmen

  • Gültigkeit der aktuellen Version 2.3: Die aktuelle Version 2.3 des Standards ist bis zum 30. November 2024 gültig.
  • Audits nach Version 3: Ab dem 1. Juni 2024 sind Audits nach Version 3 möglich.
  • Verpflichtende Anwendung von Version 3: Ab dem 1. Dezember 2024 ist die Anwendung der Version 3 für alle Unternehmen verpflichtend.
  • Ausnahmen: Für Unternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen, können Ausnahmen bis zum 30. November 2025 beantragt werden.

Weitere Informationen und Webinare zu IFS Logistics Version 3

Umfassende Informationen zur neuen Version des IFS Logistics Standards finden Sie auf unserer Website: [www.care-impuls.de]

Des Weiteren bieten wir halbtägige Webinare an, in denen wir die Systemweiterentwicklung zu Version 3 detailliert vorstellen und Ihre Fragen beantworten.

Die IFS Logistics Version 3 – ein wichtiger Schritt für die Zukunft der Logistikbranche

Die neue Version des IFS Logistics Standards setzt ein starkes Zeichen für die kontinuierliche Verbesserung der Qualität und Sicherheit in der Logistikbranche. Durch die optimierten Prozesse, die stärkere Fokussierung auf unangekündigte Audits und den erweiterten Anwendungsbereich bietet der Standard eine zukunftsorientierte Lösung für Unternehmen, die sich im globalen Wettbewerb behaupten wollen.

Über IFS:

Die IFS (International Featured Standards) ist eine Organisation, die international anerkannte Standards für die Lebensmittel- und Logistikbranche entwickelt. Die IFS-Standards werden von über 25.000 Unternehmen in mehr als 100 Ländern weltweit angewendet.

Für weitere Informationen und Fragen zur Anpassung Ihres bestehenden Systems und zur Vorbereitung auf eine Zertifizierung nach IFS Logistics Version 3 sprechen Sie unseren Berater Martin Holzapfel direkt an.

Kennzeichnung von Wein – Änderung aktiv

Am 8. Dezember 2023 wurden in der Europäischen Union aktualisierte Richtlinien für die
Kennzeichnung von Wein eingeführt, mit dem Ziel, den Verbraucher/-innen umfassendere
Informationen über Wein und seine Inhaltsstoffe zur Verfügung zu stellen. Diese Neuerungen
betreffen sowohl Flaschenetiketten als auch die Darstellung in Online-Shops.

Kennzeichnung von Wein deutlich umfangreicher als bisher

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Zutatenliste: Weinflaschen müssen eine Liste der verwendeten Zutaten auf dem Etikett ausweisen.
Dies gilt sogar für Weine, die zuvor nicht verpflichtet waren, eine solche Auflistung zu führen, wie
zum Beispiel Naturweine.

Allergene: Alle im Wein enthaltenen Allergene müssen deutlich auf dem Etikett angegeben werden,
einschließlich möglicher Spuren von allergenen Substanzen.
Nährwertangaben: Eine Nährwerttabelle muss auf dem Etikett ersichtlich sein, die Informationen
über Energiegehalt, Kohlenhydrate, Fett, Eiweiß und Salz enthält.
Mindesthaltbarkeitsdatum: Weine, die einer Entalkoholisierung unterzogen wurden und einen
Alkoholgehalt von weniger als 10 % vol aufweisen, müssen nun ein Mindesthaltbarkeitsdatum tragen.

Erstmals werden E-Label zugelassen

E-Label: Eine neue Möglichkeit zur Bereitstellung dieser Informationen ist die Einführung von E-Labels. Über eine Website-URL oder einen QR-Code können Verbraucher/-innen elektronisch auf
zusätzliche Informationen zugreifen, beispielsweise zu den Nährwertangaben. Allergene müssen
jedoch weiterhin auf dem Etikett selbst angegeben werden.

Diese neuen Anforderungen gelten für alle Weine, die ab dem 8.12.2023 hergestellt werden. Der
Begriff „hergestellt“ bezieht sich dabei auf den Zeitpunkt der abgeschlossenen Gärung im Fass. Die
Nichteinhaltung der neuen Vorschriften zur Kennzeichnung von Wein kann rechtliche Konsequenzen
nach sich ziehen. Dies beinhaltet das Risiko von Abmahnungen sowie die Möglichkeit, dass die
Behörden den betroffenen Wein vom Markt nehmen.

Es gibt jedoch Ausnahmen von diesen neuen Vorschriften für bestimmte Weinsorten. Schaumweine,
aromatisierte Weine und Likörweine sind weiterhin von der Pflicht zur Zutatenliste befreit.
Die Einführung dieser neuen Vorschriften zielt darauf ab, den Verbraucher/-innen dabei zu helfen,
fundiertere Entscheidungen beim Kauf von Wein zu treffen, indem sie Zugang zu umfassenderen
Informationen über die Produkte erhalten.

Für weitere Fragen rund um dieses oder andere Themen stehen wir gerne zur Verfügung! Sie erhalten weitere Informationen bei care-impuls.

Ihr Ansprechpartner:

Martin Holzapfel
holzapfel@beratergruppe-salzburg.at
Telefon: +43 664 434 75 94

Bild zeigt Weinflasche wegen Kennzeichnung von Wein

Herkunftskennzeichnung ab 1.9.2023 Pflicht

In der Gemeinschaftsverpflegung gilt mit etwas Verspätung ab 1. September 2023 die Pflicht zur Herkunftskennzeichnung von Fleisch, Eiern und Milch. Eigentlich sollte die Herkunftskennzeichnung bereits Anfang 2023 verpflichtend werden.

Wer muss die Herkunftskennzeichnung durchführen?

Die Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Eier und Milchprodukte müssen Betreiberinnen und Betreiber von Großküchen erfüllen, die regelmäßig eine grundsätzlich konstante Personengruppe mit Speisen im Rahmen eines längerfristigen Aufenthalts versorgen. Dies sind z.B. Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung in Krankenhäusern, Altersheimen etc.

Ziel: Verbraucher:innen informieren

Mit der Verordnung über Angaben der Herkunft von Zutaten von Speisen sollen die Konsument:innen informiert werden, woher die jeweiligen Zutaten stammen. Dabei beschränkt sich die Pflicht zur Herkunftskennzeichnung auf Fleisch von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel oder Wild. Bei Molkereiprodukten besteht die Pflicht für Milch, Butter, Sauerrahm, Topfen, Joghurt natur, Schlagobers oder Käse. Bei Eiern gilt die Informationspflicht für Ei, Flüssigei (inklusive Flüssigeigelb und Flüssigeiweiss) oder Trockenei.

Gastronomie kann freiwillig Herkunftskennzeichnung angeben

Nach der Verordnung können Betriebe der Gastronomie und Restaurants freiwillig eine Herkunftsbezeichnung ausloben – eine Verpflichtung besteht aktuell (noch) nicht. Sofern freiwillige Angaben gemacht werden, müssen diese korrekt sein.

Definition Ursprungsland für die Herkunftskennzeichnung

Die verpflichteten Lebensmittelunternehmer:innen müssen die verpflichtende Herkunftskennzeichnung deutlich lesbar und gut sichtbar durch einen Aushang oder in der Speisekarte oder „auf andere Weise“ in schriftlicher Form den Verbraucher:innen zur Kenntnis zu bringen.

Für die Definition, was als Herkunftsland anzugeben ist, verweist die Verordnung auf bereits bestehende weiterführende, meist EU-Verordnungen, und / oder beschreibt direkt, was als Ursprungsland zu sehen ist. Bei Milch ist beispielsweise das Land das Herkunftsland, in dem das Tier gemolken wurde.

Dokumentationspflicht

Der Lebensmittelunternehmer / Die Lebensmittelunternehmerin muss gegenüber der Behörde auf Verlangen den Nachweis der Herkunft der oben genannten Lebensmittel und der korrekten Auslobung erbringen.

Fragen?

Für weitere Informationen steht Ihnen unser Experte für Lebensmittelsicherheit, Herr Martin Holzapfel, gerne zur Verfügung.

Die aktuelle Verordnung können Sie hier einsehen.

Lieferketten absichern

Die Welt der Lieferketten ist komplex und dynamisch. Die globale Natur der Wirtschaft bedeutet, dass Unternehmen oft auf eine Vielzahl von Lieferanten und Partnern angewiesen sind, um Produkte und Dienstleistungen herzustellen und zu liefern. Diese Partnerschaften können jedoch auch eine Schwachstelle darstellen, da sie das Risiko von Verzögerungen, Unterbrechungen und anderen Störungen erhöhen.

Bild zeigt eine Grafik Lieferketten absichern der Beratergruppe Salzburg Martin Holzapfel

In den letzten Jahren haben Unternehmen weltweit mit einer Reihe von Herausforderungen konfrontiert, die ihre Lieferketten bedrohen. Eine der größten Bedrohungen ist die Zunahme von Cyberangriffen auf Lieferketten. Laut einer Studie von Accenture wurden im Jahr 2020 61% aller Cyberangriffe gegen Lieferketten gerichtet. Diese Angriffe können schwerwiegende Folgen haben, wie z.B. Datenverlust, Betriebsunterbrechungen und Reputationsschäden.

Umweltkatastrophen und COVID gefährden die Lieferketten

Ein weiteres Problem sind natürliche Katastrophen und andere unvorhergesehene Ereignisse. Beispielsweise haben die COVID-19-Pandemie und die daraus resultierenden Lockdowns zu erheblichen Unterbrechungen in vielen Lieferketten geführt. Unternehmen waren gezwungen, ihre Produktionsprozesse zu unterbrechen oder zu verlangsamen, da sie aufgrund von Reisebeschränkungen und Grenzschließungen Schwierigkeiten hatten, ihre Waren zu transportieren.

Politische Instabilität und Handelskonflikte

Auch politische Instabilität und Handelskonflikte können sich negativ auf Lieferketten auswirken. Zum Beispiel können Änderungen in Handelsabkommen oder Zollerhöhungen die Kosten erhöhen und die Lieferzeiten verlängern. Ein anderes Beispiel ist die anhaltende politische Instabilität in Ländern wie Syrien oder dem Jemen, die die Lieferketten dieser Regionen beeinträchtigen.

Vielfältige Gefahren für die Lieferketten

Darüber hinaus sollten Unternehmen auch sicherstellen, dass ihre Lieferanten und Partner Sicherheitsmaßnahmen implementieren, um Cyberangriffe zu verhindern. Dazu gehören zum Beispiel Verschlüsselungstechnologien, regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen und Schulungen für Mitarbeiter.

Eine weitere Möglichkeit, das Risiko von Unterbrechungen in der Lieferkette zu minimieren, besteht darin, in Technologien zu investieren, die eine bessere Überwachung und Transparenz in der Lieferkette ermöglichen. Durch den Einsatz von Sensoren, Blockchain-Technologie und anderen fortschrittlichen Technologien können Unternehmen die Lieferkette besser überwachen und schnell auf Verzögerungen oder Probleme reagieren.

Sichern Sie Ihre Lieferketten!

Sprechen Sie uns an, wir sind auf Risikomanagement speziell im Bereich der Lieferketten und Lebensmittelsicherheit spezialisiert. Unser Experte, Herr Martin Holzapfel unterstützt Sie bei der Absicherung Ihrer Lieferkette und rund um das Thema Lebensmittelsicherheit und Futtermittelsicherheit.

Senden Sie uns gerne ein E-Mail mit ersten Informationen! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Was ist HACCP? Qualitätsmanagement in 7 Schritten

HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points) ist ein Instrument des Qualitätsmanagements, das Unternehmen hilft, die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. ✅

Es beinhaltet die Identifizierung aller Gefahren, die die Qualität des Produkts beeinträchtigen könnten und die Umsetzung von Maßnahmen zur Eindämmung dieser Gefahren.

Das Verfahren umfasst diese sieben Grundschritte:

1. Führen Sie eine Gefahrenanalyse durch. 🔍

2. Identifizierung kritischer Kontrollpunkte (CCPs). Dabei handelt es sich um Punkte, an denen die Gefährdung der Lebensmittelsicherheit minimiert werden kann.📍

3. Legen Sie kritische Grenzwerte fest. Sie betreffen beispielsweise die Temperatur oder den pH-Wert des Produktes. 📈

4. Bestimmen Sie die notwendigen Überwachungsmaßnahmen für die kritischen Grenzwerte der CCPs. ☝️

5. Festlegung von Abhilfemaßnahmen bei Überschreitung eines kritischen Grenzwerts. ❌

6. Regelmäßige Überprüfungen der Wirksamkeit. 🔁

7. Dokumentation aller Ergebnisse der Überwachungsmaßnahmen. 📋

Wir helfen Ihnen gerne bei der Erstellung eines effektiven HACCP-Plans – kontaktieren Sie uns dazu einfach über unsere Website oder direkt! 🔗📧

Unser Berater Herr Martin Holzapfel ist Experte im Aufbau und Umsetzung von HACCP Systemen in Lebensmittel- und Futtermittelbetrieben, bei Produzenten, Speditionen und Logistikern sowie dem Handel.

Die Branchen-Expertise liegt in den Branchen Lebensmittel, Futtermittel, Küchen und Verpflegung, Transport und Logistik.

Weitere Informationen erhalten Sie hier. Sprechen Sie uns an!

Bild zeigt Beratergruppe Salzburg, Lebensmittel  und Martin Holzapfel, HACCP

LIQUIDITÄT – EINE BESTANDSAUFNAHME

Die negativen Auswirkungen der Covid Pandemie, verbunden mit den Lockdown Maßnahmen, hat bei vielen Betrieben zu einer zunehmenden existenziellen wirtschaftlichen Bedrohung geführt, hervorgerufen durch eine massive Verschlechterung der Liquiditätssituation. Vielfach sind sich die Verantwortlichen möglicher haftungsrechtlichen Konsequenzen, ausgehend vom Insolvenzrecht, nicht bewusst. Die EU-Richtlinie RIRL (Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie), welche bis Juli 2021 umgesetzt werden soll, steht als Vorinsolvenzverfahren vor der Türe.

LIQUIDITÄTSPLANUNG & LIQUIDITÄTSSTEUERUNG – EINE BESTANDSAUFNAHME

Im Zentrum und Ausgangspunkt für eine Beurteilung sowie Einschätzung einer drohenden Zahlungsunfähigkeit mit möglichen insolvenzrechtlichen Konsequenzen stehen die Planung sowie korrespondierende Steuerung der Liquidität.

Unter „Liquidität“ versteht man, dass fällige Verbindlichkeiten jederzeit vom Unternehmen bezahlt werden können. Kann das Unternehmen den Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, ist eine Zahlungsunfähigkeit gegeben. Der Begriff Liquidität ist weiter gefasst als Barmittel (Kassa, Habenkonten, freie Rahmen) und inkludiert u.a. Positionen welche zu liquiden Mittel generiert werden können (z.B.: Forderungen, verwertbares Vermögen) sowie gegebenenfalls Verbindlichkeiten deren Fälligkeiten verschoben werden können.

Im Rahmen einer laufend zu aktualisierenden Liquiditätsplanung müssen die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben periodisch gegenübergestellt werden, wobei darin auch die Zahllast und die Zufuhr von Eigen- und Fremdkapital sowie Investitionen und Kapitaltilgungen einzuarbeiten sind. Organisatorische Schnittstelle ist in der Regel die Buchhaltung, in welcher die Daten zusammengeführt werden. Zielsetzung ist ein rasches und rechtzeitiges Erkennen von möglichen Unterdeckungen, um im Rahmen der Liquiditätsteuerung, zwecks Vermeidung einer qualifizierten Zahlungslücke, möglichst rasch gegensteuernde Maßnahmen seitens der Verantwortlichen zu setzen. Die Ergebnisse bilden eine wesentliche Grundlage für Gespräche und mögliche Vereinbarungen mit Dritten (Banken, Lieferanten).

TIPPS

  • Rasche Rechnungslegung (AC/TR/Schlussrechnungen)
  • Straffes Mahnwesen (2 – Stufig)
  • Bonitätsüberprüfung von Neukunden
  • Bei ersten erkennbaren Zahlungsschwierigkeiten von Kunden, persönliche Kontaktaufnahme, gegebenenfalls Vereinbarung von Teil-/Ratenzahlungen
  • Regelmäßige Überprüfung der Einkaufskonditionen
  • Skontonutzung, wo möglich
  • Ausgewogener Auftragsmix (Größe, Kundenstruktur)
  • Aktive Lagerwirtschaft (Kontrolle der Drehung => Renner-/Pennermanagement)
  • In Szenarien planen
  • Bei erkennbaren Liquiditätsengpässen möglichst baldige Gespräche mit den Finanzierungspartnern, verbunden mit einer guten Vorbereitung und Datenaufbereitung, führen. Schriftliche, rechtlich haltbare, Vereinbarungen treffen