LIQUIDITÄT – EINE BESTANDSAUFNAHME

Die negativen Auswirkungen der Covid Pandemie, verbunden mit den Lockdown Maßnahmen, hat bei vielen Betrieben zu einer zunehmenden existenziellen wirtschaftlichen Bedrohung geführt, hervorgerufen durch eine massive Verschlechterung der Liquiditätssituation. Vielfach sind sich die Verantwortlichen möglicher haftungsrechtlichen Konsequenzen, ausgehend vom Insolvenzrecht, nicht bewusst. Die EU-Richtlinie RIRL (Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie), welche bis Juli 2021 umgesetzt werden soll, steht als Vorinsolvenzverfahren vor der Türe.

LIQUIDITÄTSPLANUNG & LIQUIDITÄTSSTEUERUNG – EINE BESTANDSAUFNAHME

Im Zentrum und Ausgangspunkt für eine Beurteilung sowie Einschätzung einer drohenden Zahlungsunfähigkeit mit möglichen insolvenzrechtlichen Konsequenzen stehen die Planung sowie korrespondierende Steuerung der Liquidität.

Unter „Liquidität“ versteht man, dass fällige Verbindlichkeiten jederzeit vom Unternehmen bezahlt werden können. Kann das Unternehmen den Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, ist eine Zahlungsunfähigkeit gegeben. Der Begriff Liquidität ist weiter gefasst als Barmittel (Kassa, Habenkonten, freie Rahmen) und inkludiert u.a. Positionen welche zu liquiden Mittel generiert werden können (z.B.: Forderungen, verwertbares Vermögen) sowie gegebenenfalls Verbindlichkeiten deren Fälligkeiten verschoben werden können.

Im Rahmen einer laufend zu aktualisierenden Liquiditätsplanung müssen die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben periodisch gegenübergestellt werden, wobei darin auch die Zahllast und die Zufuhr von Eigen- und Fremdkapital sowie Investitionen und Kapitaltilgungen einzuarbeiten sind. Organisatorische Schnittstelle ist in der Regel die Buchhaltung, in welcher die Daten zusammengeführt werden. Zielsetzung ist ein rasches und rechtzeitiges Erkennen von möglichen Unterdeckungen, um im Rahmen der Liquiditätsteuerung, zwecks Vermeidung einer qualifizierten Zahlungslücke, möglichst rasch gegensteuernde Maßnahmen seitens der Verantwortlichen zu setzen. Die Ergebnisse bilden eine wesentliche Grundlage für Gespräche und mögliche Vereinbarungen mit Dritten (Banken, Lieferanten).

TIPPS

  • Rasche Rechnungslegung (AC/TR/Schlussrechnungen)
  • Straffes Mahnwesen (2 – Stufig)
  • Bonitätsüberprüfung von Neukunden
  • Bei ersten erkennbaren Zahlungsschwierigkeiten von Kunden, persönliche Kontaktaufnahme, gegebenenfalls Vereinbarung von Teil-/Ratenzahlungen
  • Regelmäßige Überprüfung der Einkaufskonditionen
  • Skontonutzung, wo möglich
  • Ausgewogener Auftragsmix (Größe, Kundenstruktur)
  • Aktive Lagerwirtschaft (Kontrolle der Drehung => Renner-/Pennermanagement)
  • In Szenarien planen
  • Bei erkennbaren Liquiditätsengpässen möglichst baldige Gespräche mit den Finanzierungspartnern, verbunden mit einer guten Vorbereitung und Datenaufbereitung, führen. Schriftliche, rechtlich haltbare, Vereinbarungen treffen 

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