Allgemein
Nährwertkennzeichnung ab Dezember verpflichtend
Ab 13. Dezember 2016 gelten die letzten Neuerungen der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Diese Neuerungen betreffen verpackte Lebensmittel und verpflichten die Hersteller, bestimmte Nährwertkennzeichnung auf der Verpackung anzugeben.
Nährwertkennzeichnung bislang freiwillig
Bisher haben einige Lebensmittelproduzenten bereits freiwillig Nährwertangaben auf ihren Produkten angegeben. Ab Dezember 2016 ist die Angabe der sogenannten „BIG 7“ verpflichtend. Ab diesem Zeitpunkt sind der Brennwert/Energiegehalt, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter verpflichtend anzugeben. Diese Reihenfolge der Auflistung und die Schriftgröße sind verbindlich festgelegt.
Referenzmenge kann angegeben werden
Der prozentuale Anteil von Energie und den Nährstoffen an Referenzmengen kann bei der Nährwertkennzeichnung dargestellt werden. In diesem Fall ist die Erklärung „Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen (8400kJ/2000kcal)“ verpflichtend.
LMIV Transparenz seit 2014
Bereits seit Dezember 2014 gelten in der europäischen Union die Vorgaben der LMIV (EU VO 1169/2011) diverse Informationsverpflichtungen für den Lebensmittelunternehmer. Das Ziel der LMIV ist die Erhöhung der Transparenz für den Verbraucher / Konsumenten. Die wohl bekannteste Informationsverpflichtung ist die Kennzeichnung der sogenannten 14 Hauptallergene bei verpackten und unverpackten Lebensmitteln. Weitere Informationsverpflichtungen betreffen Lebensmittelimitat, Süßungsmittel, verpacktes eingefrorenes Fleisch /Fleischzubereitungen, koffeinhaltige Getränke, pflanzliche Öle und Fette sowie einzelne Tiefkühlprodukte und andere.
Verpflichtende Angaben
Sehr oft stellt sich die Frage, welche Angaben überhaupt auf einer Lebensmittelverpackung angegeben werden müssen. In der LMIV in Artikel 9 Absatz 1 wird dieses eindeutige geregelt. Als Mindestangaben (Ausnahmen auf Grund von bestimmten Verpackungsgrößen etc. möglich) wurden festgelegt:
- Bezeichnung des Lebensmittels
- Liste der Zutaten
- Zutaten / Verarbeitungshilfstoffe, die Allergie / Unverträglichkeiten auslösen
- Menge bestimmter Zutaten oder Klassen von Zutaten
- Nettofüllmenge des Lebensmittels
- Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) oder Verbrauchsdatum
- gegebenenfalls Anweisungen für die Aufbewahrung und / oder Verwendung
- Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmers
- Ursprungsland oder Herkunftsort (falls in Artikel 26 gefordert)
- Gebrauchsanleitung, falls es schwierig wäre, das Lebensmittel ohne eine solche angemessen zu verwenden
- Angabe des Alkoholgehalts für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Vol.-%
- Nährwertkennzeichnung
Besonderheit Online-Handel
Für Onlinehändler gilt diese Informationsverpflichtung ebenfalls. Die verpflichtenden Angaben müssen in geeigneter Form kommuniziert werden und durch den Verbraucher VOR dem Kauf einsehbar sein (Ausnahme MHD). Ein Haftungsausschluss ist im Online-Handel nicht zulässig.
Ausnahmen
Von der Kennzeichnung der Nährwertkennzeichnung sind einzelne Lebensmittel (z.B. Kräuter und Gewürze, Aromen, Lebensmittel in Verpackungen mit gewissen Größen, usw.) ausgenommen. Zu Ausnahmen sprechen Sie uns gerne an.
Für weitere Informationen steht Ihnen unser Experte Herr Holzapfel gerne zur Verfügung.
Wertfaktoren Werttreiber
Wertfaktoren beeinflussen Kaufpreisfindung nachhaltig!
Kennen Sie die Wertfaktoren und Werttreiber Ihres Unternehmens?
Im Rahmen einer Überprüfung der Übergabereife sowie im Zuge der Ermittlung eines Unternehmenswertes sind die bekannten Wertfaktoren und Werttreiber ein wesentliches Beurteilungskriterium. Das gilt insbesondere, wenn es um eine Nachhaltigkeitsüberprüfung eines zukünftig zu erwartenden Ertragswertes
geht. Somit sind die erkannten und bewertbaren Faktoren ein sehr wichtiges Element bei der Kaufpreisfindung bzw. externen Beurteilung.
Beispiele dafür sind:
• Kunden-, Auftragsstruktur (Kundenkartei)
• Führungs-, Personalstruktur
• Standort, Absatzwege, Absatzgebiete
• Marktfaktoren (Beschaffung, Konkurrenz, Kunden…)
• Portfolio (Produkt-, Marktmixkombination)
• Qualität der Kundenbeziehungen
• Knowhow Absicherung (Patente, Lizenzen…)
• Produktionsprozesse
• Verträge
• Standing/Reputation des Unternehmens bei „stakeholdern“
• Umfeldfaktoren (gesellschaftliche, politische, technische Entwicklung)
Pflegt und entwickelt ein Unternehmen rechtzeitig die erkannten „Assets“, können die Chancen einer Kaufpreisoptimierung bzw. die Angebotsattraktivität des Betriebes oder einzelner Geschäftsfelder am Markt deutlich verbessert werden. Man kann so gezielt und geplant „Die Braut schmücken“. Wichtig ist im Zuge des weiterführenden Prozesses eine laufende Überprüfung der wertverändernden Maßnahmen.
Bei Interesse oder weiterführenden Fragen ersuche ich um direkte Kontaktaufnahme per Klick hier!
Erlebnismanagement wichtig im Tourismus

Neben einer eindeutigen Positionierung ist die ständige Inszenierung von Erlebnissen im Tourismus, Destinationen, Hotel und Gastronomie ein wichtiger Erfolgsfaktor. Aus diesem Grund ist es wichtig, diese Erlebnisse gezielt und strukturiert zu planen, entwickeln und umzusetzen – also ein gezieltes Erlebnismanagement einzuführen.
Urlaub wurde schon immer von Sehnsucht nach Erholung, Fremden und Neuem getrieben. In den vergangenen Jahren hat die Inszenierung von Erlebnissen eine immer wichtigere Rolle eingenommen. Walt Disney gilt sicher als Meister der Inszenierung.
Das Ziel von Erlebnismanagement
Das Angebot soll auf der ganzen Linie überzeugen und sich von Mitbewerbern abheben. Aber wie kann das Erlebnismanagement ausgerichtet werden um für die Gäste ein Erlebnis zu inszenieren?
Generell bestehen gute Erlebniskonzepte aus zwei Faktoren:
- das Erlebnis als solches
- Faktoren, die das Erlebnis möglich machen
4 Aspekte der Erlebnisinszenierung
Vorfreude ist die schönste Freude!
Ideen erfolgreich managen

Nutzen Sie die vielen guten Ideen Ihrer Gäste und Mitarbeiter für die erfolgreiche Weiterentwicklung Ihres Hotels!
Die gesamte Branche, die Gästeerwartungen und der Vertrieb für Hotels befinden sich in einem immer schnelleren Wandel. Hier ist der Hotelier gefordert, sein Unternehmen durch die stürmische See zu navigieren. Nutzen Sie externes Wissen – und welche Quelle ist besser als Ihre Gäste und Mitarbeiter? Wichtig ist nur, dass Sie diese Ideen aktiv einfordern, bewerten, entscheiden und dem Ideengeber zeitnah eine Rückmeldung geben.
Was ist eine Idee?
Eine Idee beschreibt eine Problemstellung oder nicht erfüllte Erwartung und liefert für diesen Aspekt einen Lösungsvorschlag.
So kann z.B. ein Mitarbeiter eine Vereinfachung des Check In vorschlagen, weil er in der täglichen Arbeit selbst festgestellt hat, dass gewisse Tätigkeiten doppelt ausgeführt werden. Oder ein Gast kann vorschlagen, dass ein bestimmtes Fernsehprogramm eingespielt wird, das viele Gäste nachfragen, wie z.B. ein Nachrichtensender.
Wie schlägt man Ideen vor?
Animieren Sie Ihre Gäste und Mitarbeiter aktiv, Ideen vorzuschlagen. Das kann bei Mitarbeitern entweder mit Ideen Sammlungsblättern elektronisch oder in Papierform erfolgen, für Gäste kann entweder im Zimmer ein ähnliches Medium aufliegen oder die Gäste können aktiv beim Check out oder nach der Abreise um Verbesserungsvorschläge gebeten werden. Hier bietet sich die Möglichkeit eines zusätzlichen Touchpoints, also ein Berührungspunkt mit dem Gast. Nutzen Sie diese Gelegenheiten. Sie können natürlich auch im Rahmen des Social CRM eine Ideen-Börse auf Ihren Social Media Kanälen transportieren.
Bewerten Sie die Vorschläge!
Nachdem Sie die Ideen erhalten haben, sollten diese Vorschläge strukturiert erfasst werden. Hierzu eignen sich Datenbanken oder Tabellenkalkulationsprogramme. Erfassen Sie die Vorschläge z.B. nach Abteilungen oder Funktionen im Haus.
Setzen Sie sich regelmäßig mit Ihren Führungskräften zusammen und besprechen Sie die Ideen. Wägen Sie die Vor- und Nachteile ab; überlegen Sie, ob Investitionen zur Umsetzung der Ideen notwendig sind.
Entscheiden Sie, ob die Idee in der vorgeschlagenen Art und Weise im Betrieb umgesetzt werden soll. Wenn ja, ermitteln Sie die Vorteile und bewerten Sie diese.
Geben Sie dem Ideengeber auf jeden Fall Feedback, ob die Idee umgesetzt wird oder nicht. Bei einer Ablehnung begründen Sie die Entscheidung – sonst erhalten Sie von diesem Ideengeber keine weiteren Vorschläge.
Belohnen Sie!
Wird eine Idee in die Praxis umgesetzt, so informieren Sie den Ideengeber und belohnen Sie die Idee. Die Belohnung sollte sich am Nutzen der Idee orientieren. Können Sie z.B. durch die Idee erhebliche Kosten einsparen, so sollte die Wertigkeit der Belohnung entsprechend ausfallen.
Belohnen Sie grundsätzlich Ihre Ideengeber z.B. in Form einer Teilnahme an einer Verlosung.
Nutzen Sie Ihr Ideenmanagement als Marktingtool
9 Etappen und Sie profitieren von den Ideen Ihrer Gäste und Mitarbeiter:
- Entscheiden Sie, dass Sie von den Ideen profitieren möchten
- Schaffen Sie Bewusstsein bei Ihren Mitarbeitern
- Informieren und Schulen Sie Ihre Mitarbeiter
- Erstellen Sie ein Ideenblatt für Ihre Mitarbeiter und Gäste
- Schaffen Sie eine Struktur zur Erfassung der Vorschläge
- Binden Sie Ihre Gäste über social media ein z.B. Facebook
- Bewerten Sie die ersten Vorschläge
- Belohnen Sie die Ideengeber
- Ideensammlung wird ein kontinuierlicher Prozess
Hier können Sie kostenlos ein Ideenblatt downloaden.
Firmenübergabe/-nachfolge und Bewertung
Vorbereitung für Nachfolgeregelung das A & O
Eine Firmenübergabe und damit verbunden eine nachhaltige Nachfolgeregelung bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung, welcher eine strukturierte Vorgangsweise, aufbauend auf einem langjährigen Knowhow des Beraters, zugrunde liegt. Im vorliegenden Fall ist eine sukzessive Anteilsübernahme durch einen Schlüsselmitarbeiter mit Abschluss per 31.03.2018 (Ende der Wintersaison 2017/18),als präferierte Nachfolgeregelung seitens der beiden GmbH – Gesellschafter, geplant.
Auftraggeber: SporthandelsGmbH
Projektbeginn: April 2015
Aufgabenstellungen:
– Überprüfung der Übergabevoraussetzungen – langfristige strategische Planung der Übergabe an einen Mitarbeiter als Nachfolger
– sukzessive Anteilsübernahme
– Unternehmensbewertung – mindestens 2 Bewertungsverfahren, als Standard (Ertragswert- und Übergewinnmethode) – Anteilsbewertung
– Ausarbeitung eines Übergabeablaufplanes
– Laufendes Supervising des erarbeiteten Planes
Zielsetzungen:
– Feststellung der Übergabe-/ Übernahmereife (Abklärung der Erwartungen beider Seiten)
– Quantitative Beurteilung der laufenden Unternehmensentwicklung
– Unternehmens- bzw. Anteilsbewertung unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung
– Zusammenführung beider Seiten auf Grundlage der gewonnenen Ergebnisse
– Bei konkretem weiteren Interesse beider Seiten, gemeinsame Erstellung eines Ablaufplanes (Meilensteine etc.)
– Finanzierungsmodelle eines Anteilserwerbs z.B.: über definierte Erfolgskriterien; Option: Ansparmodell
– Externe Überwachung der Planerfüllung