Seit Dezember 2014 gilt die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) in Europa. Das Ziel der LMIV ist es, die Verbraucher stärker über Lebensmittel und deren Inhaltsstoffe zu informieren.
Neu ist, dass bestimmte Informationen (z.B. besteht die Verpflichtung zur Allergen-Kennzeichnung der 14 Haupt-Allergene) auch für sämtliche unverpackte Lebensmittel bereit gestellt werden müssen! Bei verpackten Lebensmitteln sind weitere Angaben erforderlich.
Die 14 Haupt-Allergene laut LMIV sind:
- Gluten und glutenhaltiges Getreide
- Krebstiere und Krebstiererzeugnisse
- Eier und Eierzeugnisse
- Fisch und Fischerzeugnisse
- Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse
- Soja und Sojaerzeugnisse
- Mich und Milcherzeugnisse
- Schalenfrüchte
- Sellerie und Sellerieerzeugnisse
- Senf und Senferzeugnisse
- Sesam und Sesamerzeugnisse
- Lupine und Lupinerzeugnisse
- Weichtiere
- Schwefeldioxid und Sulfit
Wir erstellen für Sie die korrekte Kennzeichnung Ihrer Allergene und Lebensmittel. Darüber hinaus schulen wir Ihre Mitarbeiter über die Forderungen der LMIV und zeigen Ihnen auf, wie die Information der Verbraucher erfolgen kann. Dabei halten wir Sie stets über Änderungen auf dem Laufenden.
Gerne informieren wir Sie auch über die weiteren Anforderungen der LMIV (z.B. über die Normierung der Pflichtangaben bei verpackten und unverpackten Lebensmitteln).
Weitere Informationen rund um das Thema HACCP erhalten Sie hier.